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| 24. Februar 2010 |
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Die bislang praktizierte Verfahrensweise beim Verkauf von Flächen an ostdeutsche Agraunternehmen hat Unruhe bei vielen Betroffenen hervorgerufen, die die bisher gepachteten Flächen als Produktionsgrundlage für ihre weitere Zukunft erwerben wollten. Das ist das Ergebnis vieler Äußerungen von Genossenschaftern bei den Regionalen Treffen in den verschiedenen Landkreisen.
Der MGV und sein Spitzenverband, der DRV, hatten Änderungen vorgeschlagen und gefordert, eine Gleichbehandlung der Käufer zu sichern. |
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Die inzwischen überarbeiteten Privatisierungsgrundsätze der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) werfen Licht und Schatten auf die landwirtschaftlichen Unternehmen in Ostdeutschland, so der DRV in einer ersten Stellungnahme.
Aus Sicht der vom DRV vertretenen Agrargenossenschaften sind diese Grundsätze ein Schritt in die richtige Richtung, dass zukünftig beim Verkauf von BVVG-Flächen beide Seiten ein Verkehrswertgutachten fordern können, wenn keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt werden kann. Bedauerlich ist, dass sich die Verantwortlichen nicht darauf verständigen konnten, die Kaufpreise - wie vom DRV gefordert - auf der Basis von Werten regionaler Gutachterausschüsse zu ermitteln", erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Als problematisch erachtet der DRV die Vereinbarung, wonach die einzelnen Bundesländer die 450 ha-Grenze beim Direktkauf individuell absenken können.
"Sollte von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden, sehe ich die Gefahr zusätzlicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen den landwirtschaftlichen Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern. Dies gilt umso mehr, als Sachsen-Anhalt bereits angekündigt hat, die Grenze auf 100 ha zu reduzieren", so Nüssel.
Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung auf den Agrarmärkten ist es nach Ansicht des DRV zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen aber unerlässlich, gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Wettbewerbssituation zusätzlich schwächen würden.
Der DRV hatte in der Diskussion über die Neufassung der Privatisierungsgrundsätze daher stets gefordert, die bestehende 450 ha-Grenze aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit in dieser Höhe zu belassen, wenn nicht sogar ganz aufzuheben, um leistungsfähigen Unternehmen keine zusätzlichen Steine beim betrieblichen Wachstum in den Weg zu legen.
Zur Internetseite des DRV. |
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